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BVerwG, 17.12.1959 - IV C 356.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.08.1959 - XVI A 154.59
- BVerwG, 17.12.1959 - IV C 356.59
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 30.01.1962 - IV ER 214.61
Antrag auf Bewilligung des Armenrechts - Frist für einen Antrag auf Gewährung von …
Daß es sich bei der Frist für einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltshilfe nicht um eine dem prozessualen Verfahren, sondern dem materiellen Recht angehörende, im öffentlichen Interesse liegende Frist handelt, die eine Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Nachsichtgewährung ausschließt und der gegenüber die Gründe für eine verspätete Antragstellung rechtlich ohne Bedeutung sind, ist durch eine ständige Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteil vom 22. September 1955 - BVerwG III C 74.54 - [NJW 56, 115], Beschlüsse vom 14. Oktober 1955 - BVerwG IV C 152.54 - [RLA 55, 379] und vom 20. November 1959 - BVerwG IV C 356.59 -).